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Recht, gegnerische Lager als Parlamentär zu betreten und unversehrt wieder zu verlassen, z. B. um Botschaften zu übermitteln, den Kampf anzubieten, um Waffenstillstände zu vereinbaren, um Herausforderungen zu Zweikämpfen zu übermitteln, um Friedensverhandlungen vorzuschlagen oder um Gefangene zu besuchen. |