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allgemeine Pflichten und Voraussetzungen:
* Kenntnis aller relevanten Wappen und Abstammungen * ausgedehnte Personenkenntnis * detaillierte Kenntnis der ritterlichen Kampftechniken und des höfischen Lebens * Sprachkenntnis, bei diplomatischen Missionen auch ausgedehntere Fremdsprachenkenntnisse * Lesen und Schreiben können * Bekanntmachung von Verfügungen des Dienstherrn, gehören zum Kern des sich langsam herausbildenden Hofstaates * Übernahme diplomatischer Missionen
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